Was ist RAL?
RAL, also der seit dem Jahr 1980 im Vereinsregister des Amtsgerichts Siegburg eingetragene Verein „RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.“ wurde bereits im Jahr 1925, auf die damalige, gemeinschaftliche Initiative von Wirtschaft und Regierung hin, seinerzeit in Berlin gründet, wobei mit der Buchstabenkombination „RAL“ die relativ sperrige Bezeichnung des „Reichs-Ausschusses für Lieferbedingungen“ abgekürzt wurde.
Der erklärte Zweck von „RAL“ war die erstmalige „Definition und Festlegung technischer und qualitätstechnischer Anforderungen“, d.h. letztlich die Entwicklung von deutschlandweit gültigen, branchenübergreifend anerkannten, einheitlichen „Standards“ (z.B. RAL Farben), die für die damals dringend erforderliche Rationalisierung der Wirtschaft als unerlässlich erachten wurden.
Diesen originären Zweck erfüllen die unter der Federführung von RAL entwickelten Güte- und Prüfbestimmungen und die damit zusammenhängenden Gütezeichen bis zum heutigen Tag bestens. RAL-Gütezeichen stehen für definierte Güte- und Prüfbestimmungen sowie eine regelmäßige Fremdüberwachung nach den jeweiligen Vorgaben. Fremdüberwachungen erfolgen durch externe unabhängige Sachverständige, Prüfstellen oder Institute. Verstöße werden sanktioniert. Im worst-case-Fall werden die zeitlich limitierten verliehenen Gütezeichen entzogen.
Weitere Informationen zu RAL-Gütezeichen finden sie unter www.ral-guetezeichen.de.