Berechungsgrundlagen

RAL-GZ 425 = Minimierung von Treibhausgasen bei der Herstellung von Gebäuden 

Die Aus­wahl der Bau­stof­fe und Bau­pro­duk­te bei der Errich­tung von Gebäu­den hat zuneh­men­den Ein­fluss auf die effek­ti­ve Kli­ma­schutz­wir­kung von Bau­wer­ken. Mit dem RAL-Güte­zei­chen RAL-GZ 425 wird Bau­her­rin­nen und Bau­herrn, aber auch Behör­den und Ent­schei­dungs­trä­gern ein Instru­ment an die Hand gege­ben, um die Kli­ma­schutz­wir­kung von Bau­ten früh­zei­tig in der Neu­bau­pha­se bes­ser beur­tei­len zu kön­nen. Als Bewer­tungs­kri­te­ri­um dient die Kenn­zahl Gesamt-GWP (Treib­haus­gas­po­ten­zi­al, Glo­bal Warm­ing Poten­ti­al) für die Modu­le A1-A3 nach DIN EN 15978. Die­se Modu­le beschrei­ben den Weg eines Bau­stof­fes von der Roh­stoff­ge­win­nung über den Trans­port bis hin zur Her­stel­lung der Vor­pro­duk­te (z.B. Holz­trä­ger, Mau­er­werks­stei­ne, Dämm­stoff­plat­ten u.a.m.). Die Modu­le A1-A3 wer­den daher auch bezeich­net als „von der Wie­ge bis zum Werkstor“. 

Für die Kli­ma­schutz­wir­kung von Bau­stof­fen in allen wei­te­ren Modu­len (Bau­stel­le, Nut­zung, Ent­sor­gung, Recy­cling) gel­ten spe­zi­fi­sche Rand­pa­ra­me­ter. Die­se kön­nen in vie­len Fäl­len nicht dem Bau­stoff selbst zuge­wie­sen wer­den, son­dern müs­sen z.B. die Ein­bau­si­tua­ti­on berück­sich­ti­gen. Exem­pla­risch ergibt sich für Kli­ma­schutz­wir­kung und stoff­li­che Wie­der­ver­wer­tung ein wesent­li­cher Unter­schied, ob ein Stück Brett­schicht­holz für einen Unter­zug im Gebäu­de­innern oder für einen Trä­ger im frei bewit­ter­ba­ren Außen­be­reich ein­ge­setzt wird. Wenn zu einem spä­te­ren Zeit­punkt aus­rei­chend qua­li­fi­zier­te Daten auch für wei­te­re Modu­le ver­füg­bar sind, ist beim RAL-GZ 425 eine Erwei­te­rung der Bilan­zie­rung geplant.Die nach RAL-GZ 425 ermit­tel­te Kli­ma­schutz­wir­kung bezieht sich somit auf die in den Güte- und Prüf­be­stim­mun­gen fest­ge­leg­ten Bilan­zie­rungs­gren­zen und ist nicht mit einer voll­stän­di­gen Öko­bi­lanz des gesam­ten Gebäu­de­le­bens­zy­klus gleichzusetzen. 

Die bau­stoff­spe­zi­fi­schen Kenn­wer­te kön­nen aus Umwelt­pro­dukt­de­kla­ra­tio­nen ent­nom­men wer­den. Sofern für kon­kre­te Bau­stof­fe kei­ne ver­wend­ba­re Pro­dukt­de­kla­ra­ti­on exis­tiert, sind Wer­te für ver­gleich­ba­re Pro­duk­te aus öffent­lich zugäng­li­chen Daten­ban­ken für Bau­stof­fe und Bau­pro­duk­te (z.B. Öko­bau­dat) möglich.

Fol­gen­de Bau­tei­le wer­den in die Berech­nung einbezogen:

Unter­bau (Kel­ler, Boden­plat­te), alle wesent­li­chen Bau­teil­schich­ten von Außen­wän­den, Innen­wän­den und Dach, Trag­kon­struk­ti­on Zwi­schen­de­cken, Fens­ter und Außen­tü­ren. Anbau­ten, Innen­aus­bau und Gebäu­de­tech­nik sind nicht Bestand­teil der Bilanzierung. 

Die Bilan­zie­rungs­gren­ze ent­spricht somit in etwa dem Zustand eines Aus­bau­hau­ses. Für die zu bilan­zie­ren­den Bau­tei­le muss das Treib­haus­po­ten­zi­al (Kenn­wert GWP­to­tal in CO₂-Äqui­va­len­ten/Ein­heit) in der Sum­me <= 0 sein.