Warum RAL-GZ 425?
Klimaschutz im Bauwesen fängt bei der Auswahl der Baustoffe an
Holz ist ein nachwachsender Rohstoff. Während des Wachstums nehmen Bäume CO₂ aus der Atmosphäre auf und speichern den darin enthaltenen Kohlenstoff in der Biomasse. Wird Holz als Baustoff eingesetzt, bleibt dieser Kohlenstoff während der Nutzungsdauer des Holzprodukts gebunden.
Wie groß der damit verbundene Beitrag zur Klimabilanz eines Bauwerks tatsächlich ist, hängt jedoch von den eingesetzten Materialien, ihren Mengen und den bei ihrer Herstellung entstehenden Treibhausgasemissionen ab. Exakt hier setzt das RAL-Gütezeichen RAL-GZ 425 „CO₂-senkende Holzbauwerke“ an.
Klimaschutz messbar und überprüfbar machen
Die Klimawirkung wird mit RAL-GZ 425 nicht allein mit allgemeinen Begriffen wie „klimafreundlich“ oder „CO₂-senkend“ beschrieben. Vielmehr dient als Basis eine nachvollziehbare Berechnung nach festgelegten Regeln. RAL-GZ 425 schafft damit eine Grundlage, um die CO₂-Wirkung von Baustoffen und Bauwerken transparent zu bewerten und unterschiedliche Bauweisen anhand einer definierten Berechnungsmethode miteinander vergleichen zu können.
Warum das wichtig ist
Die Verwendung von Holz kann dazu beitragen, Kohlenstoff langfristig in Bauprodukten zu speichern. Gleichzeitig entstehen auch bei der Herstellung, Verarbeitung und Bereitstellung von Holz und anderen Baustoffen Treibhausgasemissionen. Eine seriöse Klimabilanz muss deshalb beide Seiten berücksichtigen: die Kohlenstoffspeicherung ebenso wie die mit den eingesetzten Baustoffen verbundenen Emissionen. RAL-GZ 425 macht diese Zusammenhänge anhand eines definierten Berechnungsverfahrens nachvollziehbar.
RAL-GZ 425 – CO₂-senkende Holzbauwerke
RAL-GZ 425 steht somit für eine definierte, rechnerisch überprüfbare Bewertung der CO₂-Wirkung von Holzbauwerken. Nicht die pauschale Behauptung einer Klimawirkung steht im Mittelpunkt, sondern deren Berechnung, Nachvollziehbarkeit und Gütesicherung. Die nach RAL-GZ 425 ermittelte Klimaschutzwirkung bezieht sich dabei auf die in den Güte- und Prüfbestimmungen festgelegten Bilanzierungsgrenzen und versteht sich nicht als vollständige Ökobilanz des gesamten Gebäudelebenszyklus.
