Warum RAL-GZ 425?

Klimaschutz im Bauwesen fängt bei der Auswahl der Baustoffe an

Holz ist ein nach­wach­sen­der Roh­stoff. Wäh­rend des Wachs­tums neh­men Bäu­me CO₂ aus der Atmo­sphä­re auf und spei­chern den dar­in ent­hal­te­nen Koh­len­stoff in der Bio­mas­se. Wird Holz als Bau­stoff ein­ge­setzt, bleibt die­ser Koh­len­stoff wäh­rend der Nut­zungs­dau­er des Holz­pro­dukts gebunden.

Wie groß der damit ver­bun­de­ne Bei­trag zur Kli­ma­bi­lanz eines Bau­werks tat­säch­lich ist, hängt jedoch von den ein­ge­setz­ten Mate­ria­li­en, ihren Men­gen und den bei ihrer Her­stel­lung ent­ste­hen­den Treib­haus­gas­emis­sio­nen ab. Exakt hier setzt das RAL-Güte­zei­chen RAL-GZ 425 „CO₂-sen­ken­de Holz­bau­wer­ke“ an.

Kli­ma­schutz mess­bar und über­prüf­bar machen

Die Kli­ma­wir­kung wird mit RAL-GZ 425 nicht allein mit all­ge­mei­nen Begrif­fen wie „kli­ma­freund­lich“ oder „CO₂-sen­kend“ beschrie­ben. Viel­mehr dient als Basis eine nach­voll­zieh­ba­re Berech­nung nach fest­ge­leg­ten Regeln. RAL-GZ 425 schafft damit eine Grund­la­ge, um die CO₂-Wir­kung von Bau­stof­fen und Bau­wer­ken trans­pa­rent zu bewer­ten und unter­schied­li­che Bau­wei­sen anhand einer defi­nier­ten Berech­nungs­me­tho­de mit­ein­an­der ver­glei­chen zu können.

War­um das wich­tig ist

Die Ver­wen­dung von Holz kann dazu bei­tra­gen, Koh­len­stoff lang­fris­tig in Bau­pro­duk­ten zu spei­chern. Gleich­zei­tig ent­ste­hen auch bei der Her­stel­lung, Ver­ar­bei­tung und Bereit­stel­lung von Holz und ande­ren Bau­stof­fen Treib­haus­gas­emis­sio­nen. Eine seriö­se Kli­ma­bi­lanz muss des­halb bei­de Sei­ten berück­sich­ti­gen: die Koh­len­stoff­spei­che­rung eben­so wie die mit den ein­ge­setz­ten Bau­stof­fen ver­bun­de­nen Emis­sio­nen. RAL-GZ 425 macht die­se Zusam­men­hän­ge anhand eines defi­nier­ten Berech­nungs­ver­fah­rens nachvollziehbar.

RAL-GZ 425 – CO₂-sen­ken­de Holzbauwerke

RAL-GZ 425 steht somit für eine defi­nier­te, rech­ne­risch über­prüf­ba­re Bewer­tung der CO₂-Wir­kung von Holz­bau­wer­ken. Nicht die pau­scha­le Behaup­tung einer Kli­ma­wir­kung steht im Mit­tel­punkt, son­dern deren Berech­nung, Nach­voll­zieh­bar­keit und Güte­si­che­rung. Die nach RAL-GZ 425 ermit­tel­te Kli­ma­schutz­wir­kung bezieht sich dabei auf die in den Güte- und Prüf­be­stim­mun­gen fest­ge­leg­ten Bilan­zie­rungs­gren­zen und ver­steht sich nicht als voll­stän­di­ge Öko­bi­lanz des gesam­ten Gebäudelebenszyklus.