Was ist RAL?
RAL, also der seit dem Jahr 1980 im Vereinsregister des Amtsgerichts Siegburg eingetragene Verein „RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.“ wurde bereits im Jahr 1925, auf die damalige, gemeinschaftliche Initiative von Wirtschaft und Regierung hin, seinerzeit in Berlin gründet, wobei mit der Buchstabenkombination „RAL“ die relativ sperrige Bezeichnung des „Reichs-Ausschusses für Lieferbedingungen“ abgekürzt wurde.
Der erklärte Zweck von „RAL“ war die erstmalige „Definition und Festlegung technischer und qualitätstechnischer Anforderungen“, d.h. letztlich die Entwicklung von deutschlandweit gültigen, branchenübergreifend anerkannten, einheitlichen „Standards“ (z.B. RAL Farben), die für die damals dringend erforderliche Rationalisierung der Wirtschaft als unerlässlich erachten wurden.
Diesen originären Zweck erfüllen die unter der Federführung von RAL entwickelten „Güte- und Prüfbestimmungen“ und „Gütezeichen“ bis zum heutigen Tag bestens. Die RAL-Gütezeichen sind, damals, wie heute, ein „Ausweis, stetig neutraler, überwachter Qualität“.
Die Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen wird wiederum mittels regelmäßiger Eigen‑, insbesondere aber auch intensiver Fremdüberwachungen, die wiederum von externen Sachverständigen, neutralen Prüfstellen oder unabhängigen Instituten begleitet werden, sichergestellt. Verstöße werden sanktioniert. Im worst-case-Fall werden die, ohnehin stets nur zeitlich begrenzt verliehenen Gütezeichen entzogen.
Das RAL Gütezeichen CO2 senkende Holzbauwerke, RAL-GZ 425, verliehen von der Gütegemeinschaft CO2-senkende Bauwerke in Holz e.V., dient als Beleg dafür, dass der Energieaufwand für die betriebsfertige Herstellung des Gebäudes, d.h. das Global Warming Potential, kurz GWP ≤ 0 liegt. Das heißt, diese Bauwerke dürfen in ihrer Herstellungsbilanz keine CO2 Emissionen an die Umwelt abgegeben haben – also kein GWP erzeugen – und müssen mindestens ausgeglichen bei null sein, oder besser noch mit einer CO2 senkenden Leistungsbilanz erstellt werden.
Dies ist insbesondere für Bauwerke von Bedeutung, nach deren Fertigstellung zum Betreiben des Bauwerks weitere Energie aufgewendet werden muss, wie z.B. Wohn-und Geschäftsgebäude, die Heizenergie benötigen und daraus wieder ein GWP erzeugen.
Weitere Informationen zu den RAL-Gütezeichen finden sie unter www.ral-guetezeichen.de.